Sehr geehrter Patientenbesitzer, sehr geehrter bevollmächtigter Vertreter,
Sie haben heute ihr Pferd zur Untersuchung, Behandlung und/oder Operation eingestellt. Wir danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen und werden selbstverständlich alles dafür tun, Ihr Pferd bestmöglich zu versorgen! In Ausnahmefällen kann es zu Komplikationen kommen, über die wir Sie im Rahmen der Aufklärungspflicht informieren möchten:
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für sämtliche Untersuchungen, Behandlungen, Operationen, stationären Aufenthalte sowie sonstige Leistungen der Tierklinik Lüsche GmbH gegenüber Tierbesitzern und deren Bevollmächtigten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Aufnahme und Informationspflichten des Besitzers
Die Aufnahme eines Tieres erfolgt nachvorheriger Anmeldung. Der Besitzer oder Bevollmächtigte ist verpflichtet, beider Einlieferung alle bekannten Eigenarten, Vorerkrankungen und Besonderheiten des Tieres vollständig anzugeben. Änderungen oder Auffälligkeiten sind der Klinikunverzüglich mitzuteilen.
3. Durchführung von Behandlungen und Notmaßnahmen
Die Tierklinik ist berechtigt, alle nachtierärztlichem Ermessen erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen einschließlich Operationen durchzuführen. In akuten Notfällen darf die Tierklinik ohne vorherige Rücksprache mit dem Besitzer handeln, wenn dies zum Wohl des Tieres und zur Abwendung erheblicher Leiden oder Lebensgefahrerforderlich ist (§ 4 TierSchG). Eine Nottötung darf nur erfolgen, wenn diese tierschutzrechtlich zwingend geboten ist. Die Klinik wird nach Möglichkeit zuvor versuchen, den Besitzer zu erreichen.
4. Kein Behandlungserfolg geschuldet
Die Tätigkeit der Tierklinik ist eine Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann daher nicht garantiert werden, auch wenn die Behandlung nach anerkannten veterinärmedizinischen Standards erfolgt. Diese Regelung gilt nicht für Ankaufsuntersuchungen.
5. Haftung
1. Die Tierklinik haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet die Klinik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung istin diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt (§ 309 Nr. 7 BGB).
4. Eine Haftung für Schäden durch unvorhersehbare Komplikationen, Infektionen, allergische Reaktionen oder sonstige Risiken tierärztlicher Eingriffe besteht nicht, soweit die Klinik kein Verschulden trifft.
5. Die Haftung der Klinik für Schäden durch Infektionen oder Krankheitsübertragungen, die trotz ordnungsgemäßer tierärztlicher Sorgfaltauftreten ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Erfolgt das Ein- oder Ausladen, Führen oder sonstige Bewegen des Pferdes durch Mitarbeiter der Tierklinik Lüsche GmbH auf Wunsch oder im Auftrag des Besitzers bzw. Bevollmächtigten, so geschieht dies auf eigene Gefahr des Besitzers. Die Tierklinik übernimmt hierfür keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6. Risiken und Aufklärung
Der Besitzer/Bevollmächtigte wurde über die allgemeinen und individuellen Risiken einer Behandlung, insbesondere von Operationen und Narkosen, aufgeklärt. Entsprechende Aufklärungsunterlagenwurden übergeben, gelesen und verstanden.
7. Arzneimittel und Nicht-Schlachttier-Erklärung
Im Rahmen eines Therapienotstands dürfen Arzneimittel verwendet werden, die nicht ausdrücklich für Pferde zugelassen sind (Art. 112 ff. Verordnung (EU) 2019/6). Der Besitzer/Bevollmächtigte erklärt sich damit einverstanden und bestätigt, dass das behandelte Pferd nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmt ist. Er verpflichtet sich, die Eintragung als 'Nicht-Schlachttier' unverzüglich im Pferdepass vorzunehmen.
8. Aufenthalt und Herausgabe
Das Pferd wird nur gegen Vorlage des Aufnahmescheins oder gegen eindeutigen Nachweis der Berechtigung herausgegeben. Die Klinik ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB auszuüben, bis sämtliche offenen Forderungen aus der Behandlung dieses Tieres beglichen sind. Besucher dürfen Stallungen nur nach Genehmigung des Klinikpersonals betreten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, soweit hierdurch das Wohl des Tieres gefährdet wäre.
9. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Das Honorar ist bei Abholung des Tieres oder nach Rechnungsstellung sofort fällig und kann in bar, per EC- oder Kreditkarte oder per Überweisung beglichen werden. Bei Zahlungsverzug ist die Tierklinik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
10. Kommunikation und elektronische Rechnungen
Rechnungen, Befunde und sonstige Mitteilungen dürfen der Tierklinik zufolge elektronisch (per E-Mail, PDF) übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen. Die elektronische Kommunikation erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertragserfüllung).
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Behandlungsvertrags verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Diagnostik oder Abrechnung erforderlich ist (z. B. an Labore, Versicherungen oder Abrechnungsstellen). Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Tierklinik Lüsche GmbH abrufbar.
12. Foto- und Videodokumentation
Der Besitzer/Bevollmächtigte willigt ein, dass Foto- oder Videoaufnahmen des Tieres zu medizinischer Dokumentation, Qualitätssicherung oder wissenschaftlichen Zwecken erstellt werden dürfen. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
13. Fernkommunikation und Online-Dienstleistungen
Bei Fernberatung oder Online-Terminvereinbarung gilt das Widerrufsrecht gemäß §§ 312g ff. BGB, sofern der Kunde Verbraucher ist. Der Widerruf erlischt, wenn die Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
14. Hausordnung
Beim Betreten des Klinikgeländes sind die Anweisungen der Mitarbeiter zu befolgen. Hunde sind stets an der Leine zuführen. Rücksicht auf andere Tiere und Kunden ist zu wahren.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Verträge mit Unternehmern gilt Vechta als Gerichtsstand. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Tierklinik Lüsche GmbH
Lüsche, Oktober 2025