Unsere Klinik führt jährlich eine große Anzahl von Ankaufsuntersuchungen und Gutachten durch. Dies geschieht mit entsprechender Sorgfalt und unter Beachtung der Interessen von Käufer und Verkäufer.
Download Unterssuchungsprotokoll
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Rechtliche Entwicklung und Auflagen:
Seit 2002 ist die Schuldrechtsreform wirksam geworden, die besagt, dass das Pferd innerhalb des Kaufrechts jeder anderen Kaufsache gleichgestellt ist. Früher hatte eigentlich nur der Käufer Interesse an einer solchen Untersuchung doch heute ist es fast umgekehrt:
Der Verkäufer möchte durch eine (Ver)-Kaufsuntersuchung klar das Pferd beschreiben um spätere Diskussionen zu vermeiden. Um diesen Wünschen Rechnung zu tragen haben wir unser Untersuchungsprotokoll und das Untersuchungsverfahren verändert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Somit beinhaltet diese Dienstleistung nicht nur die umfangreiche Untersuchung des Pferde sondern auch die Wiedergabe eines Untersuchungsergebnisses, eine gutachtlerliche Tätigkeit, deren „Produkt“ die Grundlage der Kaufentscheidung darstellt.
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